Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, die in den Gärten vor sich hin brummen. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt. Der monotone Lärm dringt durch die geöffneten Fenster auch in Häuser und Wohnungen – und das viele Minuten lang, je nach Größe des zu mähenden Rasenstückes.
Gibt es feste Zeiten zur Rasenmäher-Nutzung?
Zu Recht haben die Nachbarn Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Ruhezeiten, in denen Rasenmäher nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden dürfen. Doch häufig bleiben einem berufstätigen Gartenbesitzer nur die Tagesrandzeiten und Wochenenden, um seinen Garten zu pflegen und den Rasen zu mähen.
Bis 2002 – Rasenmäher-Lärmverordnung
1992 wurde die “Achte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes” – Rasenmäherlärm-Verordnung erlassen. Sie schreibt bundeseinheitlich vor, zu welchen Zeiten der Betrieb eines Rasenmähers nicht erlaubt ist.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Motorrasenmähern und lärmarmen Rasenmähern. Besonders leise sind Handrasenmäher, die ohne Motor auskommen. Aber auch bei Motorrasenmähern gibt es Unterschiede in der Lautstärke, etwa zwischen einem Benzinrasenmäher und einem elektrischen Rasenmäher.
Danach durften Motorrasenmäher nur an Werktagen und nur zwischen 7 Uhr morgens und 19 Uhr abends betrieben werden.
Seit 2002 – Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
Im September 2002 wurde die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlassen, die die alte Rasenmäherlärmverordnung ablöste.
Sonderregelungen der Bundesländer und Kommunen
Über die Verordnung hinaus dürfen Bundesländer sowie Städte und Gemeinden weitere Einschränkungen für den Rasenmäher-Betrieb festlegen. So kann etwa die Mittagszeit einem besonderen Schutz unterliegen oder die abendliche Begrenzung auch für lärmarme Rasenmäher früher angesetzt sein. In diesen Fällen kann die Ruhezeit am Mittag beispielsweise zwischen 13 und 15 Uhr liegen.
Eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung kann im Zweifelsfall Klarheit schaffen.
Mit dem Nachbarn reden
Bei vielen Nachbarrechtsstreitigkeiten kann das Problem durch Gespräche auch ohne die Bemühung von Polizei, Anwalt oder Gerichten aus der Welt geschafft werden. Im Fall von Rasenmäherlärm ist diese Vorgehensweise nur bedingt geeignet. Denn je nach Siedlungsdichte ist üblicherweise eine größere Zahl von Nachbarn vom Lärm betroffen. Und: Gesetz ist Gesetz.
Trotzdem kann man als vom Lärm Betroffener bei einmaligem Vorkommen zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Denn vielleicht ist ihm nur bislang die Rechtslage nicht bekannt gewesen und er wird sich nach.
Ruhestörung durch Rasenmäher,