Es ist aber auch zu verführerisch. Da hat der neue Nachbar von oben drüber WLAN und surft darüber dank Kabel Internet in unglaublicher Geschwindigkeit durch das Internet und man selbst muss mit einem wesentlich langsameren Internetzugang oder sogar womöglich gar keinem Zugang Vorlieb nehmen.
Da liegt der Versuch nahe, doch einfach mal die Internetnutzung via WLAN anzuzapfen und dadurch gewissermaßen mitsurfen zu können. Doch dabei gibt es einige Hindernisse und die bestehe in erster Linie in dem Passwortschutz des Netzwerks. Einfach so einwählen das klappt nämlich nicht, wenn einem das Passwort nicht bekannt ist bzw. der Zahlencode der dafür notwendig ist. Wer dennoch versucht, auf illegalem Wege den Zugang zu hacken, der begeht eine Straftat und kann vom Nachbarn angezeigt werden.
Auch eine Anzeige vom Provider ist hier durchaus denkbar, denn der möchte natürlich für den Zugang auch sein Geld bekommen. Deshalb von solchen Plänen unbedingt die Finger lassen und sich lieber selbst einen entsprechenden Zugang besorgen! Heute sind die Kosten für eine Flatrate absolut im Rahmen und die Einrichtung eines eigenen Netzwerks selbst für Anfänger längst kein großes Problem mehr.
Wann ist die Nutzung des WLAN erlaubt?
Doch was passiert, wenn der Nachbar einem erlaubt, den Zugang mitzubenutzen? Dann bekommt der Nutzer zwar den Internetzugang und rein theoretisch können darüber auch mehrere Rechner gleichzeitig ins Internet, doch trotzdem bleibt das von Seiten des Providers eine illegale Handlung und könnte bestraft werden. Dem geht es nämlich natürlich um seinen Gewinn und der wird entsprechend geschmälert, wenn sich nicht jeder Haushalt einen eigenen Zugang einrichtet. Deshalb gilt auch hier, prinzipiell ist die erlaubte Mitnutzung zumindest ohne Hackerkenntnisse möglich, erlaubt ist es dennoch nicht und deshalb sollten Nachbarn auch dringend darauf verzichten, sich durch solcherlei Form der Nachbarschaftshilfe auszuhelfen
Ungefragte Internetnutzung via WLAN,