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Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg

Das Nachbarschaftsrecht in Baden-Württemberg wird durch das "Baden-Württembergisches Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz NRG)" geregelt. Baden-Württemberg war das erste deutsche Bundesland, welches ein Nachbarrechtsgesetz (NRG) erließ. In der ersten Version vom 14.12.1959 enthielt es vor allem Regelungen zum baulichen als auch zum pflanzlichen Nachbarrecht. Hierunter fielen die Regelungen zu Grenzabständen, zum Notleitungsrecht oder zum Hammerschlags- und Leiterrecht.

Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg - aktuelle Version

Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg mit

Gebäude


§ 1 Ableitung des Regenwassers und des Abwassers
§ 2 Traufberechtigung bei baulichen Änderungen
§ 3 Abstand von Lichtöffnungen
§ 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen
§ 5 Lichtöffnungen und andere Gebäudeteile, die auf öffentliche Wege oder Plätze Ausblick gewähren
§ 6 Abstand schadendrohender und störender Anlagen
§ 7 Gebäudeabstände und Einfriedigungen bebauter Grundstücke im Außenbereich
§ 7a Gründungstiefe
§ 7b Überbau
§ 7c Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 7d Benutzung von Grenzwänden
§ 7e Leitungen

Aufschichtungen und Gerüste

§ 8

Erhöhungen

§ 9 Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
§ 10 Befestigung von Erhöhungen

Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen

1. Abstände

§ 11 Tote Einfriedigungen
§ 12 Hecken
§ 13 Spaliervorrichtungen
§ 14 Rebstöcke in Weinbergen
§ 15 Waldungen
§ 16 Sonstige Gehölze
§ 17 Hopfenpflanzungen
§ 18 Begünstigung von Weinbergen und Erwerbsgartenbaugrundstücken
§ 19 Verhältnis zu landwirtschaftlich nicht genutzten Grundstücken
§ 20 Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen
§ 21 Verhältnis zu Wegen, Gewässern und Eisenbahnen; Ufer- und Böschungsschutz
§ 22 Feststellung der Abstände

2. Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln

§ 23 Überragende Zweige
§ 24 Eingedrungene Wurzeln
§ 25 Bäume an öffentlichen Wegen

Allgemeine Bestimmungen

§ 26 Verjährung
§ 27 Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan
§ 28 Erklärte Waldlage, erklärte Reblage und erklärte Gartenbaulage
§ 29 Erlaß von Gemeindesatzungen

Einwirkung von Verkehrsunternehmen

§ 30

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 31 Durch Zeitablauf entstandene Fensterschutzrechte
§ 32 Alte Mauerrechte
§ 33 Bestehende Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen, Pflanzungen und bauliche Anlagen
§ 34 Bäume von Waldgrundstücken
§ 35 Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln von bestehenden Obstbäumen
§ 36 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 37 Inkrafttreten


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01 Juni 2010 von H. Schmitt
Nachbarrechtsgesetz Baden Württemberg - PDF
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