Nachbarrechtsgesetz Bayern
Das Nachbarrecht in Bayern ist zum Teil in den Paragraphen des BGBs als auch in den untenstehenden Artikeln des "Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze" geregelt. Hier erhalten Sie die aktuelle Version mit

Nachbarrecht
Art. 43 Fensterrecht
Art. 44 Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 45 Besondere Vorschriften für Fenster, Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 46 Erhöhung einer Kommunmauer
Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen
Art. 48 Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken
Art. 49 Messung des Grenzabstands
Art. 50 Ausnahmen vom Grenzabstand
Art. 51 Ältere Gewächse und Waldungen
Art. 52 Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche
Art. 53 Erlöschen von Anwenderechten
Art. 54 Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen
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