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Nachbarrechtsgesetz Bayern

Das Nachbarrecht in Bayern ist zum Teil in den Paragraphen des BGBs als auch in den untenstehenden Artikeln des "Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze" geregelt. Hier erhalten Sie die aktuelle Version mit

Nachbarrecht

Art. 43 Fensterrecht

Art. 44 Balkone und ähnliche Anlagen

Art. 45 Besondere Vorschriften für Fenster, Balkone und ähnliche Anlagen

Art. 46 Erhöhung einer Kommunmauer

Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen

Art. 48 Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken

Art. 49 Messung des Grenzabstands

Art. 50 Ausnahmen vom Grenzabstand

Art. 51 Ältere Gewächse und Waldungen

Art. 52 Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche

Art. 53 Erlöschen von Anwenderechten

Art. 54 Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen


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09 März 2010 von Anonym
Nachbarrechtsgesetz Bayern - PDF
★★★★★

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