Das Nachbarschaftsrecht in Bayern wird zum Teil in den Paragraphen des BGBs als auch in den untenstehenden Artikeln des “Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze” geregelt.
Hier finden Sie die aktuelle Version der das Nachbarrecht betreffenden Artikel des “Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze” für Bayern in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Incl. der Änderungen der Art. 46a und 46b vom 20.12.2011
Nachbarrecht in Bayern
Art. 43 Fensterrecht
Art. 44 Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 45 Besondere Vorschriften für Fenster, Balkone und ähnliche Anlagen
Art. 46 Erhöhung einer Kommunmauer
Art. 46a Überbau durch Wärmedämmung
Art. 46b Hammerschlags- und Leiterrecht
Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen
Art. 48 Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken
Art. 49 Messung des Grenzabstands
Art. 50 Ausnahmen vom Grenzabstand
Art. 51 Ältere Gewächse und Waldungen
Art. 52 Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche
Art. 53 Erlöschen von Anwenderechten
Art. 54 Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen
Nachbarrechtsgesetz Bayern
Endlich auch eine aktuelle Version das Nachbarrechtsgesez für Bayern.
Nachbarrecht Bayern
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