Berliner Nachbarrechtsgesetz – NachbG Bln

Das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) wurde vom Abgeordnetenhaus am 28. September 1973 (GVBl. S. 1654) beschlossen. Seitdem hat es mehrer Änderungen bis zur heutigen aktuellen Version erhalten.

§ 16a des Berliner Nachbarrechtsgesetz

Aufgrund einer Regelungslücke, welche im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zunehmend an Bedeutung gewinnt, wurde es notwendig, das Berliner Nachbarrechtsgesetz erneut zu ändern.

Durch die Änderung des Nachbarrechtsgesetzes wird die Ausführung energetischer Sanierungen von Grenzwänden in Berlin – vor allem bei Altbauten – erheblich erleichtert. Dadurch werden die Klimaschutzbemühungen von Land und Hauseigentümern unterstützt. Die Gesetzesänderung dient dem Klimaschutz. Dem Berliner Nachbarrechtsgesetz wurde der § 16a hinzugefügt, der in der hier vorliegenden Fassung natürlich enthalten ist.
Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Berlin in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.

Berliner Nachbarrechtsgesetz – NachbG Bln

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Nachbar, Erbbauberechtigter
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Verjährung

Nachbarwand

§ 4 Begriff der Nachbarwand
§ 5 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaus
§ 8 Vergütung im Fall des Anbaus
§ 9 Abriß eines der Bauwerke
§ 10 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 11 Beseitigen der Nachbarwand
§ 12 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand
§ 13 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung

Grenzwand

§ 14 Begriff
§ 15 Errichten einer Grenzwand
§ 16 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 16a Wärmeschutzüberbau der Grenzwand

Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Nutzungsentschädigung

Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen

§19

Bodenerhöhungen

§20

Einfriedung

§ 21 Einfriedungspflicht
§ 22 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht
§ 23 Beschaffenheit
§ 24 Standort
§ 25 Kosten der Errichtung
§ 26 Benutzung und Kosten der Unterhaltung

Grenzabstände für Pflanzen

§ 27 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 28 Grenzabstände für Hecken
§ 29 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften
§ 30 Berechnung des Abstandes
§ 31 Beseitigungsanspruch
§ 32 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 33 Ersatzanpflanzungen
§ 34 Nachträgliche Grenzänderungen
§ 35 Wild wachsende Pflanzen

Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 36 Übergangsvorschriften
§ 37 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 38 Inkrafttreten


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Nachbarrecht Berlin

Jan 16, 2012 by Berliner Nachbar

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