Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz BbgNRG
Das Nachbarrechtsgesetz für Brandenburg wurde am 28. Juni 1996 vom Landtag Brandenburg beschlossen. Die ursprüngliche Version wurde geändert. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Brandenburg in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Nachbar, Erbbauberechtigter
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Verjährung
Nachbarwand
§ 5 Begriff der Nachbarwand
§ 6 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 7 Anbau an die Nachbarwand
§ 8 Anzeige des Anbaus
§ 9 Vergütung im Fall des Anbaus
§ 10 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 11 Abriß eines der Bauwerke
§ 12 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 13 Beseitigen der Nachbarwand
§ 14 Erhöhen und Verstärken der Nachbarwand
§ 15 Schadensersatz bei Erhöhung und Verstärkung
Grenzwand
§ 16 Begriff
§ 17 Errichten einer Grenzwand
§ 18 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 19 Einseitige Grenzwand
Fenster- und Lichtrecht
§ 20 Inhalt und Umfang
§ 21 Ausnahmen
§ 22 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 23 Inhalt und Umfang
§ 24 Nutzungsentschädigung
Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen
§ 25
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen
§ 26 Bodenerhöhungen
§ 27 Aufschichtungen und sonstige Anlagen
Einfriedung
§ 28 Einfriedungspflicht
§ 29 Anzeigepflicht
§ 30 Ausnahmen von der Einfriedungspflicht
§ 31 Einfriedungspflicht des Störers
§ 32 Beschaffenheit
§ 33 Standort
§ 34 Kosten der Errichtung
§ 35 Benutzung und Kosten der Unterhaltung
Grenzabstände für Pflanzen
§ 36 Grenzabstände für Wald
§ 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
§ 38 Ausnahmen von den Abstandsvorschriften
§ 39 Beseitigungsanspruch
§ 40 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 41 Ersatzanpflanzungen
§ 42 Nachträgliche Grenzänderungen
§ 43 Wild wachsende Pflanzen
Duldung von Leitungen
§ 44 Leitungen in Privatgrundstücken
§ 45 Unterhaltung
§ 46 Schadensersatz und Anzeigepflicht
§ 47 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
§ 48 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 49 Leitungen in öffentlichen Straßen
§ 50 Entschädigung
§ 51 Anschluß an Fernheizungen
Dachtraufe und Abwässer
§ 52 Niederschlagswasser
§ 53 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
§ 54 Abwässer
Wild abfließendes Wasser
§ 55 Abfluß und Zufluß
§ 56 Wiederherstellung des früheren Zustands
§ 57 Schadensersatz
§ 58 Anzeigepflicht
§ 59 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
§ 60 Veränderung des Grundwasserspiegels
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 61 Übergangsvorschriften
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
BbgNRG als PDF
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