Das Nachbarschaftsrecht in Hessen wird geregelt durch ein “Hessisches Nachbarrechtsgesetz“. Das hessische Nachbarrechtsgesetz wurde am 24. September 1962 beschlossen und trat zum 1. November 1962 in Kraft. Seitdem hat das hess. Nachbarrechtsgesetz einige Änderungen erfahren.
Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Hessenin der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Hessisches Nachbarrechtsgesetz
Nachbarwand
§ 1 Errichten einer Nachbarwand
§ 2 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 3 Anbau an die Nachbarwand
§ 4 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 5 Beseitigen der Nachbarwand
§ 6 Erhöhen der Nachbarwand
§ 7 Verstärken der Nachbarwand
Grenzwand
§ 8 Anbau an eine Grenzwand
§ 9 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 10 Besondere Gründung
§ 10a Wärmedämmung
§ 10b Über die Grenze gebaute Wand
Fenster- und Lichtrecht
§ 11 Umfang und Inhalt
§ 12 Ausnahmen
§ 13 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Einfriedung
§ 14 Errichtung
§ 15 Beschaffenheit
§ 16 Abstand von der Grenze
§ 17 Kosten der Errichtung
§ 18 Kosten der Unterhaltung
§ 19 Ausnahmen
Veränderung des Grundwasserspiegels
§ 20
Wild abfließendes Wasser
§ 21 Abfluß und Zufluß
§ 22 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Anzeigepflicht
§ 25 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
Dachtraufe
§ 26 Niederschlagswasser
§ 27 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 28 Inhalt und Umfang
§ 29 Schadensersatz und Anzeigepflicht
Duldung von Leitungen
§ 30 Leitungen in Privatgrundstücken
§ 31 Unterhaltung
§ 32 Schadensersatz und Anzeigepflicht
§ 33 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
§ 34 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 35 Leitungen in öffentlichen Straßen
Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten
§ 36 Inhalt und Umfang
§ 37 Schadensersatz und Anzeigepflicht
Grenzabstände für Pflanzen
§ 38 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken
§ 40 Ausnahmen
§ 41 Berechnung des Abstandes
§ 42 Grenzabstand im Weinbau
§ 43 Beseitigungsanspruch, Anspruch auf Rückschnitt
§ 44 Nachträgliche Grenzänderungen
Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 45
Schlußbestimmungen
§ 46 Übergangsvorschriften
§ 47 Änderung des Hessischen Wassergesetzes
§ 48 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten