Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriff des Nachbarn
§ 2 Verjährung
Nachbarwand
§ 3 Begriff der Nachbarwand
§ 4 Einvernehmen mit dem Nachbarn
§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Ansprüche des Nachbarn
§ 7 Anbau an die Nachbarwand
§ 8 Anzeige des Anbaues
§ 9 Abbruch an der Nachbarwand
§ 10 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 11 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
§ 15 Erneuerung einer Nachbarwand
Grenzwand
§ 16 Errichten einer Grenzwand
§ 17 Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand
§ 18 Anbau an eine Grenzwand
§ 19 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 20 Unterfangen einer Grenzwand
§ 21 Einseitige Grenzwand
§ 22 Über die Grenze gebaute Wand
Fenster- und Lichtrecht
§ 23 Umfang und Inhalt
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Bodenerhöhungen
§ 26 [Bodenerhöhungen]
Einfriedung
§ 27 Einfriedungspflicht
§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung
§ 29 Einfriedungspflicht des Störers
§ 30 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze
§ 31 Abstand von der Grenze
§ 32 [aufgehoben]
§ 33 Ausschluß von Beseitigungsansprüchen
§ 34 Kosten
§ 35 Errichtungskosten in besonderen Fällen
§ 36 Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung
§ 37 Anzeigepflicht
Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Veränderung des Grundwassers
§ 39 Wild abfließendes Wasser
§ 40 Hinderung des Zuflusses
§ 41 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 42 Anzeigepflicht
§ 43 Schadensersatz
§ 44 Rechtsausübung im Notstand
Dachtraufe
§ 45 Traufwasser
§ 46 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 47 Inhalt und Umfang
§ 48 Nutzungsentschädigung
Höherführen von Schornsteinen
§ 49 [Höherführen von Schornsteinen]
Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 51 Bestimmung des Abstandes
§ 52 Ausnahmen
§ 53 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 54 Ausschluß des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 55 Bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandene Pflanzen – Außenbereich
§ 56 Ersatzanpflanzungen
§ 57 Nachträgliche Grenzänderungen
Grenzabstände für Waldungen
§ 58 Grenzabstände
§ 59 Beseitigungsanspruch
§ 60 Bewirtschaftung von Wald
Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
§ 61 Größe des Abstandes
§ 62 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Schlußbestimmungen
§ 63 Übergangsvorschriften
§§ 64, 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 64 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 66 Inkrafttreten des Gesetzes

