Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz – NNachbG

 
Aktuellste verfügbare Version des Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen - PDF Datei.
Ausgabe: 2013

Das NNachbG (Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz) regelt das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen. Es wurde durch den niedersächsischen Landtag beschlossen und verkündet (31. März 1967) und ist seit dem 1. Januar 1968 in Kraft.

Nachbarrechtsgesetz PDF jetzt kaufenIm Laufe der Jahre erfuhr es mehrer Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Niedersachsen in der zum 2013 aktuellsten verfügbaren Fassung.

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz NNachbG

Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriff des Nachbarn
§ 2 Verjährung

Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 3 Begriff der Nachbarwand
§ 4 Einvernehmen mit dem Nachbarn
§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Ansprüche des Nachbarn
§ 7 Anbau an die Nachbarwand
§ 8 Anzeige des Anbaues
§ 9 Abbruch an der Nachbarwand
§ 10 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 11 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
§ 15 Erneuerung einer Nachbarwand

Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 16 Errichten einer Grenzwand
§ 17 Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand
§ 18 Anbau an eine Grenzwand
§ 19 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 20 Unterfangen einer Grenzwand
§ 21 Einseitige Grenzwand
§ 22 Über die Grenze gebaute Wand

Abschnitt 4 – Fenster- und Lichtrecht
§ 23 Umfang und Inhalt
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Ausschluß des Beseitigungsanspruches

Abschnitt 5 – Bodenerhöhungen
§ 26 [Bodenerhöhungen]

Abschnitt 6 – Einfriedung
§ 27 Einfriedungspflicht
§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung
§ 29 Einfriedungspflicht des Störers
§ 30 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze
§ 31 Abstand von der Grenze
§ 32 [aufgehoben]
§ 33 Ausschluß von Beseitigungsansprüchen
§ 34 Kosten
§ 35 Errichtungskosten in besonderen Fällen
§ 36 Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung
§ 37 Anzeigepflicht

Abschnitt 7 – Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Veränderung des Grundwassers
§ 39 Wild abfließendes Wasser
§ 40 Hinderung des Zuflusses
§ 41 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 42 Anzeigepflicht
§ 43 Schadensersatz
§ 44 Rechtsausübung im Notstand

Abschnitt 8 – Dachtraufe
§ 45 Traufwasser
§ 46 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen

Abschnitt 9 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 47 Inhalt und Umfang
§ 48 Nutzungsentschädigung

Abschnitt 10 – Höherführen von Schornsteinen
§ 49 [Höherführen von Schornsteinen]

Abschnitt 11 – Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 51 Bestimmung des Abstandes
§ 52 Ausnahmen
§ 53 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 54 Ausschluß des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 55 Bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandene Pflanzen – Außenbereich
§ 56 Ersatzanpflanzungen
§ 57 Nachträgliche Grenzänderungen

Abschnitt 12 – Grenzabstände für Waldungen
§ 58 Grenzabstände
§ 59 Beseitigungsanspruch
§ 60 Bewirtschaftung von Wald

Abschnitt 13 – Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
§ 61 Größe des Abstandes
§ 62 Ausschluß des Beseitigungsanspruches

Abschnitt 14 – Schlußbestimmungen
§ 63 Übergangsvorschriften
§§ 64, 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 64 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 66 Inkrafttreten des Gesetzes


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