Das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen wird seit dem 1. Januar 1968 durch ein Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) geregelt, welches am 31. März 1967 durch den niedersächsischen Landtag beschlossen und verkündet wurde.
Im Laufe der Jahre erfuhr es mehrer Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Niedersachsen in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz NNachbG
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriff des Nachbarn
§ 2 Verjährung
Nachbarwand
§ 3 Begriff der Nachbarwand
§ 4 Einvernehmen mit dem Nachbarn
§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Ansprüche des Nachbarn
§ 7 Anbau an die Nachbarwand
§ 8 Anzeige des Anbaues
§ 9 Abbruch an der Nachbarwand
§ 10 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 11 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
§ 15 Erneuerung einer Nachbarwand
Grenzwand
§ 16 Errichten einer Grenzwand
§ 17 Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand
§ 18 Anbau an eine Grenzwand
§ 19 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 20 Unterfangen einer Grenzwand
§ 21 Einseitige Grenzwand
§ 22 Über die Grenze gebaute Wand
Fenster- und Lichtrecht
§ 23 Umfang und Inhalt
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Bodenerhöhungen
§ 26 [Bodenerhöhungen]
Einfriedung
§ 27 Einfriedungspflicht
§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung
§ 29 Einfriedungspflicht des Störers
§ 30 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze
§ 31 Abstand von der Grenze
§ 32 [aufgehoben]
§ 33 Ausschluß von Beseitigungsansprüchen
§ 34 Kosten
§ 35 Errichtungskosten in besonderen Fällen
§ 36 Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung
§ 37 Anzeigepflicht
Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Veränderung des Grundwassers
§ 39 Wild abfließendes Wasser
§ 40 Hinderung des Zuflusses
§ 41 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 42 Anzeigepflicht
§ 43 Schadensersatz
§ 44 Rechtsausübung im Notstand
Dachtraufe
§ 45 Traufwasser
§ 46 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 47 Inhalt und Umfang
§ 48 Nutzungsentschädigung
Höherführen von Schornsteinen
§ 49 [Höherführen von Schornsteinen]
Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 51 Bestimmung des Abstandes
§ 52 Ausnahmen
§ 53 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 54 Ausschluß des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 55 Bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandene Pflanzen – Außenbereich
§ 56 Ersatzanpflanzungen
§ 57 Nachträgliche Grenzänderungen
Grenzabstände für Waldungen
§ 58 Grenzabstände
§ 59 Beseitigungsanspruch
§ 60 Bewirtschaftung von Wald
Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
§ 61 Größe des Abstandes
§ 62 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Schlußbestimmungen
§ 63 Übergangsvorschriften
§§ 64, 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 64 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 66 Inkrafttreten des Gesetzes