Das NNachbG (Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz) regelt das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen. Es wurde durch den niedersächsischen Landtag beschlossen und verkündet (31. März 1967) und ist seit dem 1. Januar 1968 in Kraft.
Im Laufe der Jahre erfuhr es mehrer Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Niedersachsen in der zum 2013 aktuellsten verfügbaren Fassung.
NNachbG – Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Vorschriften
- Nachbarwand
- Grenzwand
- Fenster- und Lichtrecht
- Bodenerhöhungen
- Einfriedung
- Wasserrechtliches Nachbarrecht
- Dachtraufe
- Hammerschlags- und Leiterrecht
- Höherführen von Schornsteinen
- Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
- Grenzabstände für Waldungen
- Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
- Schlußbestimmungen
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz NNachbG
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriff des Nachbarn
§ 2 Verjährung
Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 3 Begriff der Nachbarwand
§ 4 Einvernehmen mit dem Nachbarn
§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Ansprüche des Nachbarn
§ 7 Anbau an die Nachbarwand
§ 8 Anzeige des Anbaues
§ 9 Abbruch an der Nachbarwand
§ 10 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 11 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
§ 15 Erneuerung einer Nachbarwand
Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 16 Errichten einer Grenzwand
§ 17 Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand
§ 18 Anbau an eine Grenzwand
§ 19 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 20 Unterfangen einer Grenzwand
§ 21 Einseitige Grenzwand
§ 22 Über die Grenze gebaute Wand
Abschnitt 4 – Fenster- und Lichtrecht
§ 23 Umfang und Inhalt
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Abschnitt 5 – Bodenerhöhungen
§ 26 [Bodenerhöhungen]
Abschnitt 6 – Einfriedung
§ 27 Einfriedungspflicht
§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung
§ 29 Einfriedungspflicht des Störers
§ 30 Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze
§ 31 Abstand von der Grenze
§ 32 [aufgehoben]
§ 33 Ausschluß von Beseitigungsansprüchen
§ 34 Kosten
§ 35 Errichtungskosten in besonderen Fällen
§ 36 Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung
§ 37 Anzeigepflicht
Abschnitt 7 – Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Veränderung des Grundwassers
§ 39 Wild abfließendes Wasser
§ 40 Hinderung des Zuflusses
§ 41 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 42 Anzeigepflicht
§ 43 Schadensersatz
§ 44 Rechtsausübung im Notstand
Abschnitt 8 – Dachtraufe
§ 45 Traufwasser
§ 46 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Abschnitt 9 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 47 Inhalt und Umfang
§ 48 Nutzungsentschädigung
Abschnitt 10 – Höherführen von Schornsteinen
§ 49 [Höherführen von Schornsteinen]
Abschnitt 11 – Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
§ 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
§ 51 Bestimmung des Abstandes
§ 52 Ausnahmen
§ 53 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 54 Ausschluß des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
§ 55 Bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandene Pflanzen – Außenbereich
§ 56 Ersatzanpflanzungen
§ 57 Nachträgliche Grenzänderungen
Abschnitt 12 – Grenzabstände für Waldungen
§ 58 Grenzabstände
§ 59 Beseitigungsanspruch
§ 60 Bewirtschaftung von Wald
Abschnitt 13 – Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich
§ 61 Größe des Abstandes
§ 62 Ausschluß des Beseitigungsanspruches
Abschnitt 14 – Schlußbestimmungen
§ 63 Übergangsvorschriften
§§ 64, 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 64 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 65 [nicht wiedergegebene Änderungs- bzw. Aufhebungsvorschriften]
§ 66 Inkrafttreten des Gesetzes
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz - NNachbG,
