Nachbarrechtsgesetz NRW

Das Nachbarrecht in NRW wird durch das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) geregelt. Das Nachbarrechtsgesetz wurde am 15. April 1969 vom Landtag NRW beschlossen und verkündet und ist seit dem 1. Juli 1969 in Kraft.

Seitdem unterlag das Gesetz immer wieder Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für NRWin der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.

Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) aktuelle Version

Grenzabstände für Gebäude

§ 1 Gebäude
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Ausschluß des Anspruchs

Fenster- und Lichtrecht

§ 4 Umfang und Inhalt
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Nachbarwand

§ 7 Begriff
§ 8 Voraussetzungen der Errichtung
§ 9 Beschaffenheit
§ 10 Standort
§ 11 Besondere Bauart
§ 12 Anbau
§ 13 Nichtbenutzung der Nachbarwand
§ 14 Beseitigung der Nachbarwand
§ 15 Erhöhen der Nachbarwand
§ 16 Anzeige
§ 17 Schadensersatz
§ 18 Verstärken der Nachbarwand

Grenzwand

§ 19 Begriff
§ 20 Anbau
§ 21 Besondere Gründung der Grenzwand
§ 22 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 23 Einseitige Grenzwand

Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Nutzungsentschädigung

Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlage

§ 26 Inhalt und Umfang

Dachtraufe
§ 27 Niederschlagwasser
§ 28 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen

Abwässer

§ 29

Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Analgen

§ 30 Bodenerhöhungen
§ 31 Aufschichtungen und sonstige Anlagen

Einfriedigungen

§ 32 Einfriedigungspflicht
§ 33 Einfriedigungspflicht des Störers
§ 34 Ausnahmen
§ 35 Beschaffenheit
§ 36 Standort der Einfriedigung
§ 37 Kosten der Errichtung
§ 38 Kosten der Unterhaltung
§ 39 Ausnahmen

Grenzabstände für Pflanzen

§ 40 Grenzabstände für Wald
§ 41 Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke
§ 42 Grenzabstände für Hecken
§ 43 Verdoppelung der Abstände
§ 44 Baumschulen
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Berechnung des Abstandes
§ 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 48 Nachträgliche Grenzänderungen

Allgemeine Vorschriften

§ 49 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 50 Schutz der Nachbarrechte
§ 51 Verjährung
§ 52 Stellung des Erbbauberechtigten

Schlussbestimmungen

§ 53 Übergangsvorschriften
§ 54 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 55


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Nachbarrechtsgesetz Nordrhein Westfalen

Jan 17, 2012 by Schmitz Köln

Alle gut gelaufen! Bestellt und sofort geliefert bekommen. Ausgedruckt, gelesen und dann mit dem Nachbarn in Ruhe geredet.


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