Das Nachbarrecht in NRW wird durch das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) geregelt. Das Nachbarrechtsgesetz wurde am 15. April 1969 vom Landtag NRW beschlossen und verkündet und ist seit dem 1. Juli 1969 in Kraft.
Seitdem unterlag das Gesetz immer wieder Änderungen. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für NRWin der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) aktuelle Version
Grenzabstände für Gebäude
§ 1 Gebäude
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Ausschluß des Anspruchs
Fenster- und Lichtrecht
§ 4 Umfang und Inhalt
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Nachbarwand
§ 7 Begriff
§ 8 Voraussetzungen der Errichtung
§ 9 Beschaffenheit
§ 10 Standort
§ 11 Besondere Bauart
§ 12 Anbau
§ 13 Nichtbenutzung der Nachbarwand
§ 14 Beseitigung der Nachbarwand
§ 15 Erhöhen der Nachbarwand
§ 16 Anzeige
§ 17 Schadensersatz
§ 18 Verstärken der Nachbarwand
Grenzwand
§ 19 Begriff
§ 20 Anbau
§ 21 Besondere Gründung der Grenzwand
§ 22 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 23 Einseitige Grenzwand
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Nutzungsentschädigung
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlage
§ 26 Inhalt und Umfang
Dachtraufe
§ 27 Niederschlagwasser
§ 28 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Abwässer
§ 29
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Analgen
§ 30 Bodenerhöhungen
§ 31 Aufschichtungen und sonstige Anlagen
Einfriedigungen
§ 32 Einfriedigungspflicht
§ 33 Einfriedigungspflicht des Störers
§ 34 Ausnahmen
§ 35 Beschaffenheit
§ 36 Standort der Einfriedigung
§ 37 Kosten der Errichtung
§ 38 Kosten der Unterhaltung
§ 39 Ausnahmen
Grenzabstände für Pflanzen
§ 40 Grenzabstände für Wald
§ 41 Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke
§ 42 Grenzabstände für Hecken
§ 43 Verdoppelung der Abstände
§ 44 Baumschulen
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Berechnung des Abstandes
§ 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 48 Nachträgliche Grenzänderungen
Allgemeine Vorschriften
§ 49 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 50 Schutz der Nachbarrechte
§ 51 Verjährung
§ 52 Stellung des Erbbauberechtigten
Schlussbestimmungen
§ 53 Übergangsvorschriften
§ 54 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 55
Nachbarrechtsgesetz Nordrhein Westfalen
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