Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 15. Juni 1970 das Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG) beschlossen und verkündet.
Das Nachbarrechtsgesetz RLP trat am 1. Januar 1971 in Kraft und wurde bis heute geändert. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Rheinland Pfalz in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz aktuelle Version
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 5 Anbau an die Nachbarwand
§ 6 Anzeige des Anbaues
§ 7 Vergütung
§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 11 Erhöhen der Nachbarwand
§ 12 Gründungstiefe
Grenzwand
§ 13 Errichten der Grenzwand
§ 14 Anbau an eine Grenzwand
§ 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 16 Unterfangen einer Grenzwand
Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Anzeigepflicht
§ 19 Schadensersatz
§ 20 Entschädigung
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Gefahr im Verzuge
§ 25 Entschädigung
Duldung von Leitungen
§ 26 Duldungspflicht
§ 27 Unterhaltung der Leitungen
§ 28 Anzeigepflichten und Schadensersatz
§ 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 30 Betretungsrecht
§ 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 32 Entschädigung
§ 33 Anschluß an Fernheizungen
Fenster- und Lichtrecht
§ 34 Inhalt und Umfang
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Dachtraufe
§ 37 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Einfriedungen
§ 39 Einfriedungspflicht
§ 40 Kosten der Einfriedung
§ 41 Anzeigepflicht
§ 42 Grenzabstand von Einfriedungen
Bodenerhöhungen
§ 43 Grundsatz
Grenzabstände für Pflanzen
§ 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 45 Grenzabstände für Hecken
§ 46 Ausnahmen
§ 47 Berechnung des Abstandes
§ 48 Grenzabstände im Weinbau
§ 49 Grenzabstände für Wald
§ 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen
Verjährung
§ 53 Verjährung
Schlußbestimmungen
§ 54 Übergangsvorschriften
§ 55 (Aufhebungsbestimmung)
§ 56 Inkrafttreten