Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (Landesnachbarrechtsgesetz)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 15. Juni 1970 das Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG) beschlossen und verkündet.

Das Nachbarrechtsgesetz RLP trat am 1. Januar 1971 in Kraft und wurde bis heute geändert. Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Rheinland Pfalz in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.

Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz aktuelle Version

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter

Nachbarwand

§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 5 Anbau an die Nachbarwand
§ 6 Anzeige des Anbaues
§ 7 Vergütung
§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 11 Erhöhen der Nachbarwand
§ 12 Gründungstiefe

Grenzwand

§ 13 Errichten der Grenzwand
§ 14 Anbau an eine Grenzwand
§ 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 16 Unterfangen einer Grenzwand

Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen

§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Anzeigepflicht
§ 19 Schadensersatz
§ 20 Entschädigung

Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Gefahr im Verzuge
§ 25 Entschädigung

Duldung von Leitungen

§ 26 Duldungspflicht
§ 27 Unterhaltung der Leitungen
§ 28 Anzeigepflichten und Schadensersatz
§ 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 30 Betretungsrecht
§ 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 32 Entschädigung
§ 33 Anschluß an Fernheizungen

Fenster- und Lichtrecht

§ 34 Inhalt und Umfang
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Dachtraufe

§ 37 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen

Einfriedungen

§ 39 Einfriedungspflicht
§ 40 Kosten der Einfriedung
§ 41 Anzeigepflicht
§ 42 Grenzabstand von Einfriedungen

Bodenerhöhungen

§ 43 Grundsatz

Grenzabstände für Pflanzen

§ 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 45 Grenzabstände für Hecken
§ 46 Ausnahmen
§ 47 Berechnung des Abstandes
§ 48 Grenzabstände im Weinbau
§ 49 Grenzabstände für Wald
§ 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen

Verjährung

§ 53 Verjährung

Schlußbestimmungen

§ 54 Übergangsvorschriften
§ 55 (Aufhebungsbestimmung)
§ 56 Inkrafttreten


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