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Saarländisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG)

Nachbarrechtsgesetz Saarland mit


Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter

Nachbarwand

§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand
§ 5 Tiefere Gründung
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaues
§ 8 Vergütung
§ 9 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude
§ 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz

Grenzwand

§ 15 Errichten der Grenzwand
§ 16 Anbau an eine Grenzwand
§ 17 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 18 Unterfangen einer Grenzwand
§ 19 Einseitige Grenzwand
§ 20 Über die Grenze gebaute Wand

Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen

§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 23 Nutzungsentschädigung

Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 26 Nutzungsentschädigung

Duldung von Leitungen

§ 27 Duldungspflicht
§ 28 Unterhaltung von Leitungen
§ 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 30 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 31 Betretungsrecht
§ 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 33 Nutzungsentschädigung
§ 34 Anschluß an Fernheizungen

Fenster- und Lichtrecht

§ 35 Inhalt und Umfang
§ 36 Ausnahmen
§ 37 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Wasserrechtliches Nachbarrecht

§ 38 Wild abfließendes Wasser
§ 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz

Dachtraufe

§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen

Einfriedungen

§ 43 Einfriedungspflicht
§ 44 Kosten der Einfriedung
§ 45 Anzeigepflicht
§ 46 Grenzabstand von Einfriedungen

Bodenerhöhungen

§ 47 Bodenerhöhungen

Grenzabstände für Pflanzen

§ 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 49 Grenzabstände für Hecken
§ 50 Ausnahmen
§ 51 Berechnung des Abstandes
§ 52 Grenzabstände im Weinbau
§ 53 Grenzabstände für Wald
§ 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 55 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 56 Nachträgliche Grenzänderungen

Verjährung

§ 57 Verjährung

Schlußbestimmungen

§ 58 Übergangsvorschriften
§§ 59, 60 [aufgehoben]
§ 61 Inkrafttreten