Bundesländer / Sachsen-Anhalt

Nachbarschaftsgesetz Sachsen Anhalt (NbG)

Nachbarrecht in Sachsen Anhalt wird durch das Nachbarschaftsgesetz geregelt.

incl. der Änderungen zum 01.06.2010


Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsätze
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Anzeige von Vorhaben, Einwendungen
§ 4 Verjährung

Abschnitt 2 Nachbarwand

§ 5 Errichtung
§ 6 Anbau, Anzeige
§ 7 Vergütung
§ 8 Erhöhen
§ 9 Beseitigung vor dem Anbau
§ 10 Unterhaltung, Abbruch

Abschnitt 3 Grenzwand

§ 11 Begriff
§ 12 Errichtung einer ersten Grenzwand
§ 13 Anbau
§ 14 Errichtung einer zweiten Grenzwand
§ 15 Abbruch eines Gebäudes
§ 16 Übergreifende Bauteile

Abschnitt 4 Bodenveränderungen

§ 17 Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks

Abschnitt 5 Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 18 Inhalt und Umfang
§ 19 Nutzungsentschädigung
§ 20 Schadensersatz

Abschnitt 6 Höherführen von Abgasanlagen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen

§ 21 Duldungspflichten

Abschnitt 7 Einfriedung der Grundstücke

§ 22 Einfriedungspflicht
§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen
§ 24 Standort der Einfriedung
§ 25 Gemeinsame Einfriedung
§ 26 Ausnahmen
§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Beseitigungsanspruch

Abschnitt 8 Wasserrechtliches Nachbarschaftsrecht

§ 29 Veränderung des Grundwasserspiegels
§ 30 Wild abfließendes Wasser
§ 31 Hinderung des Zuflusses
§ 32 Wiederherstellung des früheren Zustandes

Abschnitt 9 Traufwasser, Abwässer

§ 33 Störungsverbot

Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen

§ 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Berechnung des Abstandes
§ 37 Grenzabstände im Weinbau
§ 38 Grenzabstände für Wald
§ 39 Beseitigung, Zurückschneiden
§ 40 Ausschluß des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden
§ 41 Ersatzanpflanzungen
§ 42 Nachträgliche Änderungen

Abschnitt 11 Schlußvorschriften

§ 43 Übergangsvorschriften und Bestandsschutz
§ 44 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten

Kostenloser PDF Download des Nachbarrechtsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (Inhaltsverzeichnis)