Nachbarschaftsgesetz Sachsen Anhalt (NbG)
Nachbarrecht in Sachsen Anhalt wird durch das Nachbarschaftsgesetz geregelt.
incl. der Änderungen zum 01.06.2010
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsätze
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Anzeige von Vorhaben, Einwendungen
§ 4 Verjährung
Abschnitt 2 Nachbarwand
§ 5 Errichtung
§ 6 Anbau, Anzeige
§ 7 Vergütung
§ 8 Erhöhen
§ 9 Beseitigung vor dem Anbau
§ 10 Unterhaltung, Abbruch
Abschnitt 3 Grenzwand
§ 11 Begriff
§ 12 Errichtung einer ersten Grenzwand
§ 13 Anbau
§ 14 Errichtung einer zweiten Grenzwand
§ 15 Abbruch eines Gebäudes
§ 16 Übergreifende Bauteile
Abschnitt 4 Bodenveränderungen
§ 17 Verbot der Schädigung des benachbarten Grundstücks
Abschnitt 5 Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 18 Inhalt und Umfang
§ 19 Nutzungsentschädigung
§ 20 Schadensersatz
Abschnitt 6 Höherführen von Abgasanlagen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
§ 21 Duldungspflichten
Abschnitt 7 Einfriedung der Grundstücke
§ 22 Einfriedungspflicht
§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen
§ 24 Standort der Einfriedung
§ 25 Gemeinsame Einfriedung
§ 26 Ausnahmen
§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Beseitigungsanspruch
Abschnitt 8 Wasserrechtliches Nachbarschaftsrecht
§ 29 Veränderung des Grundwasserspiegels
§ 30 Wild abfließendes Wasser
§ 31 Hinderung des Zuflusses
§ 32 Wiederherstellung des früheren Zustandes
Abschnitt 9 Traufwasser, Abwässer
§ 33 Störungsverbot
Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
§ 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Berechnung des Abstandes
§ 37 Grenzabstände im Weinbau
§ 38 Grenzabstände für Wald
§ 39 Beseitigung, Zurückschneiden
§ 40 Ausschluß des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden
§ 41 Ersatzanpflanzungen
§ 42 Nachträgliche Änderungen
Abschnitt 11 Schlußvorschriften
§ 43 Übergangsvorschriften und Bestandsschutz
§ 44 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Kostenloser PDF Download des Nachbarrechtsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (Inhaltsverzeichnis)

