Der Landtag hat am 24. Februar 1971 ein Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) beschlossen, welches am 1. April 1971 in Kraft trat. Bis zu heutigen Tage wurde es mehrfach geändert.
Hier finden Sie die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz für Schleswig Holstein in der zum 2012 aktuellsten verfügbaren Fassung.
Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein aktuelle Version
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Erbbauberechtigter
§ 3 Verjährung
Nachbarwand
§ 4 Nachbarwand und Anbau
§ 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaus
§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 9 Beseitigung der Nachbarwand
§ 10 Veränderung der Nachbarwand
Grenzwand
§ 11 Grenzwand und Anbau
§ 12 Errichten der Grenzwand
§ 13 Anbau an die Grenzwand
§ 14 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 15 Einseitige Grenzwand
§ 16 Über die Grenze gebaute Wand
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Anzeige und Schadensersatz
§ 19 Nutzungsentschädigung
Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
§ 20 Inhalt und Umfang
§ 21 Anzeige und Schadensersatz
Fenster- und Lichtrecht
§ 22 Inhalt und Umfang
§ 23 Ausnahmen
§ 24 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Bodenerhöhung
§ 25 [Bodenerhöhung]
Traufe
§ 26 [Traufe]
Schutz des Grundwassers
§ 27 [Schutz des Grundwassers]
Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke
§ 28 Allgemeine Einfriedigungspflicht
§ 29 Einfriedigungspflicht des Störers
§ 30 Standort der Einfriedigung
§ 31 Beschaffenheit der Einfriedigung
§ 32 Kosten der Errichtung und Unterhaltung
§ 33 Ausschluß des Einfriedigungsanspruchs
§ 34 Ausnahmen
Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
§ 35 Einfriedigungspflicht
§ 36 Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung
Grenzabstände für Anpflanzungen
§ 37 Grenzabstände
§ 38 Boden- und Klimaschutzpflanzungen
§ 39 Ausnahmen
§ 40 Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden
§ 41 Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen
Grenzabstände für Gebäude
§ 42 Grenzabstand
§ 43 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Schlußvorschriften
§ 44 Übergangsvorschriften
§ 45 [nicht wiedergegebene Änderungsvorschrift]
§ 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 47 Inkrafttreten
Nachbarrecht Kiel
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