Grenzabstände

Grenzabstand

Sie stört der Schattenwurf des Nachbarbaumes ? Dann sollten Sie erst einmal den Grenzabstand prüfen, der im Nachbarrechtsgesetz eines jeden Bundeslandes festgeschrieben ist. Bei einer Verletzung des Grenzabstandes haben Sie eine Chance zu Ihrem Recht zu kommen.

Es ist zwischen Grenzabständen bei Heckenplanzen und Bäumen zu unterscheiden. Die Grenzanstände für Bäume finden Sie unten, die für Hecken auf der Unterseite Grenzabstände für Hecken.

Grenzabstände in Baden-Württemberg

Bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und anderen Gehölzen sind folgende Grenzabstände einzuhalten:

  • Großwüchsige Bäume 8,00 m
  • Mittelgroße und schmale Bäume 4,00 m
  • Mittelstarke Obstbäume über 4,00 m Wuchshöhe 3,00 m
  • schwach wachsende Bäume bis 4,00 m Wuchshöhe 2,00 m
  • Stäucher über 1,80 m Höhe 2,00 m
  • Sträucher bis 1,80 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis 1,80 m Höhe 0,50  m
  • Hecken über 1,80 m Höhe 0,50 m + Mehrhöhe über 1,80 m

Die Abstände ermäßigen sich gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen sowie für geschlossene Bestände mit mehr als drei der in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Buchst. a angeführten Gehölze. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen
gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von 6 m gepflanzt werden.

Einzelheiten, z.B. bzgl. der Definition von großwüchsigen Bäumen entnehmen Sie bitte dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.

Grenzabstände in Berlin

Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen und Sträuchern folgende Mindestabstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

a) mit stark wachsenden Bäumen: 3,00 m
b) mit Bäumen, die nicht unter Buchstabe a oder c fallen: 1,50 m
c) mit nicht hochstämmigen Obstbäumen 1,00 m

  • mit Sträuchern 0,50 m
  • mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m
  • mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m

Einzelheiten, z.B. bzgl. der Definition von großwüchsigen Bäumen entnehmen Sie bitte dem Berliner Nachbarrechtsgesetz.

Pflanzabstände in Brandenburg

Bei Bäumen, Sträuchern und Hecken von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe  ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß

  1. bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m,
  2. bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und
  3. im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Bzgl. der Ausnahmen von den Abstandsvorschriften schauen Sie bitte in das brandenburgische Nachbarrechtsgesetz.

Grenzbestimmungen für Hessen

Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben beim Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 40 - folgende Abstände einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 4,00 m
  • stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 2,00 m
  • allen übrigen Allee- und Parkbäumen 1,50 m
  • bei Obstbäumen
    • Walnußsämlingsbäumen 4,00 m
    • Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Süß-kirschenbäumen und veredelten Walnußbäumen 2,00 m
    • Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Steinobstbäumen, ausgenommen die Süßkirschenbäume 1,5 m
  • stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
  • sonstige Ziersträuchern 0,50 m
  • Brombeersträuchern 1,00 m,
  • übrige Beerenobststräuchern 0,50 m
  • Hecken über 2 m Höhe 0,75 m
  • Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m

Einzelheiten, z.B. bzgl. der Definition von großwüchsigen Bäumen entnehmen Sie bitte dem hessischem Nachbarrechtsgesetz.

Grenzabstände in Niedersachsen

Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

  • bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m
  • bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m
  • bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m
  • bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
  • bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
  • über 15,00 m Höhe 8,00 m.

Bzgl. des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen.

Grenzabstand für Nordrhein-Westfalen NRW

Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

  • stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • übrige Bäume 2,00 m
  • stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
  • übrige Ziersträucher 0,50 m
  • Hecken über 2,00 m Höhe 1,00 m
  • Hecken unter 2,00 m Höhe 0,50 m

Einzelheiten, z.B. bzgl. der Definition von stark wachsenden Bäumen entnehmen Sie bitte dem Nachbarrechtsgesetz für NRW.

 

Grenzabstände für Bäume und Strächer in Rheinland-Pfalz

Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • stark wachsenden Bäumen 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sträucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m
  • mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m
  • mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m
  • mit Hecken über 2,0 m Höhe einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand als 0,75 m

Die Besonderheiten bei Sträuchern insbesondere Beerenobststräuchern entnehmen Sie bitte dem Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz.

Grenzabstände für Pflanzen im Saarland

Folgende Grenzabstände für Pflanzen sind im Saarland einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • stark wachsende Bäume 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sräucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • Hecken über 1,50 m Höhe 0,75 m
  • Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m

Bzgl. Obstbäumen und Beerensträuchern schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz des Saarland.

Grenzabstände für Bäume und Sträucher in Sachsen

In Sachsen sind folgende Grenzabstände einzuhalten:

  • alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2,00 m Höhe 2,00 m
  • alle Bäume, Stäucher und Hecken bis 2,00 m Höhe 0,50 m

Bzgl. des Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken und Grenzabständen im Weinbau schauen Sie bitte in das sächsische

Grenzabstände für Bäume, Sträucher in Sachsen Anhalt

Alle Bäume, Stäucher und Hecken ...

  • bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • bis zu 3,00 m Höhe 1,00 m
  • bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
  • bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
  • über 15,00 m Höhe 6,00 m

Bzgl der Ausnahmen schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz Sachsen-Anhalt.

Grenzabstände für Anpflanzungen in Schleswig-Holstein

Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Grenzabstände für Bäume und Sträucher in Thüringen

In Thüringen sind folgende Grenzabstände für Pflanzen einzuhalten:

  • sehr stark wachsende Bäume 4,00 m
  • stark wachsende Bäume 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sträucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • Hecken bis zu 1,00 m Höhe 0,25 m
  • Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis zu 2 m Höhe 0,75 m
  • über 2 m hohen Hecken ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand

Bzgl. der Einordnung von strak wachsenden Bäumen, sowie der Ausnahmen bei Beerenobststräuchern und Obstbäumen schauen Sie bitte in das Nachbarrechtsgesetz Thüringen.