Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
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Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) regelt den Lärmschutz von Maschinen und Geräten, die im Freien verwendet werden. Sie legt Grenzwerte für Schallleistungspegel fest und bestimmt, unter welchen Bedingungen diese Geräte betrieben werden dürfen. Ziel ist der Schutz von Wohngebieten und lärmempfindlichen Zonen.
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