Gartennachbarn – was ist zu beachten

Streitigkeiten mit dem Nachbarn kommen häufiger vor, als man glaubt – oft sind Banalitäten der Auslöser, die sogar vor Gericht enden können. Das kann zum Beispiel eine Lärmbelästigung durch einen zu lauten Rasenmäher, aber auch ein in den Garten ragender und Lab abwerfender Baum sein. Viele Menschen sind sich unsicher, was wirklich erlaubt ist und wo das Gesetz durchgreift – hier ist es lohnenswert, sich umfassend zu informieren.

Dies sollten Sie beachten bei der Pflanzung im Garten

Für viele gibt es nichts Schöneres, als Bäume, Sträucher und Hecken zu pflanzen und damit den eigenen Garten zu verschönern. Allerdings sollte man hier jedoch schon bei der Pflanzung beachten, dass beispielsweise Kirschbäume oder Ahorne sehr hoch werden können – das Resultat ist dann, dass auch in Nachbars Garten Zweige ragen oder gar Obst in den Garten fällt. Die Gesetzeslage ist je nach Bundesland ganz verschieden, auf der sicheren Seite sind sie somit in jedem Fall, wenn Sie sich vor der Pflanzung bei der Gemeindeverwaltung über die aktuellen Regelungen erkundigen. Generell sollten Sie einfach darauf achten, dass sowohl Bäume als auch Sträucher bei ihrer Neupflanzung mindestens drei Meter vom Gartenzaun des Nachbarn entfernt sind. Was Früchte betrifft: Am Baum hängendes, aber in Ihren Garten ragendes Obst vom Nachbarn darf nicht abgepflückt werfen. Fallen die Früchte dagegen selbst in den Garten, dann können Sie diese bedenkenlos aufsammeln.

Lärmbelästigung durch den Nachbarn – wo beginnt sie?

Ein ebenso heikles Thema unter Nachbarn ist häufig die Larmbelästigung durch einen Rasenmäher. Besonders im Frühling und im Sommer wird der Rasenmäher oft eingesetzt, bei vielen sogar täglich. Das ist nicht selten Gegenstand eines handfesten Streits, da ein Rasenmäher natürlich auch entsprechend laut ist. Viele Menschen sind sich gar nicht darüber bewusst, dass es gesetzlich geregelte Uhrzeiten gibt, zu denen Rasenmäher betätigt werden dürfen. Die sogenannte Rasenmäher-Verordnung besagt, dass motorbetriebe Rasenmäher an Werktagen zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr nicht benutzt werden dürfen. Ebenfalls verboten ist die Nutzung derselben an sowohl Sonn- als auch an Feiertagen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Neuartige Modelle, die sehr leise sind und Lärm bis zu maximal 60 Dezibel verursachen, dürfen täglich zwischen 07.00 und 22.00 Uhr betrieben werden, ganz ohne Probleme. Darüber hinaus gibt es allerdings häufig in Gemeinden spezielle Regelungen, welche beispielsweise eine Ruheverordnung während der Mittagszeit festlegen. Um hier ganz sicher sein zu können, was wirklich erlaubt ist, fragen Sie am besten auf den Rathaus Ihrer Stadt nach.

Weiteres zu Nachbarrecht im Garten gibt es hier.