Welche Hilfe bietet eine Rechtsschutzversicherung beim Streit mit dem Nachbarn?

Laute Musik, Grillschwaden, Laubfall oder über den Zaun hängende Äste können immer wieder zu kleineren Auseinandersetzungen und Zwistigkeiten in der Nachbarschaft führen. Oft lassen sich die Wogen mit ein paar netten Worten wieder glätten. Mitunter erwächst daraus aber auch ein handfester Streit, dessen Klärung nicht selten vor Gericht entschieden wird. Um für den juristischen Ernstfall und den damit verbundenen finanziellen Belastungen gewappnet zu sein, bietet sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an.

Viele Rechtsschutzversicherer verfügen über Policen, die speziell Streitigkeiten in Bezug auf das Nachbarrecht abdecken. Ein Angebotsvergleich für Rechtschutzversicherungen erleichtert dabei die Suche nach erstklassigen Tarifen.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Versichern lassen können sich sowohl Grundstücks- und Wohnungseigentümer als auch Mieter. Bevor es vor Gericht geht, geben Rechtsschutzversicherer zunächst häufig eine erste Rechtsberatung. Sollte dann wirklich ein Richter eingeschaltet werden müssen, übernimmt die Versicherung normalerweise alle Kosten für das Gericht, den eigenen Anwalt, die Sachverständigen und Gutachter sowie den gegnerischen Anwalt. Allerdings gilt es, einige Dinge zu beachten: Zum einen steht meistens eine Selbstbeteiligung im Raume, die der Versicherte für jede zu prozessierende Instanz zu zahlen hat, zum anderen übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht die Kosten für Streitfälle, die bereits vor Gericht geführt werden und deren Ursache schon vor Vertragsabschluss gesetzt war. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Hecke vor Abschluss der Police gepflanzt wurde.

Häufige Streitpunkte

Gestritten wird oftmals über die Fragen, von wem das Laub von den angrenzenden Bäumen im Herbst zu entsorgen ist (siehe Blätter und Samenflug), wem die Früchte von überhängenden Ästen zustehen, inwieweit die Wurzeln oder Zweige eines Baumes des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück geduldet und welche Beeinträchtigungen durch den Nachbarn ertragen werden müssen. Vereinzelte Grillpartys ohne laute Musik zum Beispiel sind wohl zu dulden (siehe Grillen auf dem Balkon). Nicht hingenommen werden muss hingegen erheblicher Freizeitlärm, der durch das Aufdrehen von Musikanlagen in Diskolautstärke entsteht.

Quelle:

http://www.preisvergleich.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung