Nachbarrechtsgesetze regeln das Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern
- Sie wollen Nachbarstreit vermeiden und erfahren, was dazu im Nachbarrechtsgesetz steht ?
- Sie haben bereits Nachbarschaftsstreit und müssen sich wehren ?
- Sie leiden unter ständiger Lärmbelästigung und Ruhestörung ?
- Der Zaun des Nachbarn steht auf der Grundstücksgrenze ? Darf er das ?
- Sie wollen den vorgeschriebenen Pflanzabstand für Sträucher erfahren ?
- Sie sind umgezogen und wollen wissen, ob sich das
Nachbarrechtsgesetz NRW vom
Nachbarschaftsgesetz für Niedersachsen oder Baden Württemberg unterscheidet ?
Dann sind Sie hier genau richtig !
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Bundesländer und wählen dann Ihr entsprechendes Bundesland aus.
Ein wesentlicher Teil des Nachbarrecht wird von den Ländern geregelt. Gerichte eines jeden Bundeslandes benutzen ein anderes Nachbarrechtsgesetz bei Verhandlungen von Nachbarschaftsstreit. Das entsprechende Gesetz wird Landesnachbarrechtsgesetz bzw. Nachbarschaftsgesetz genannt und unterscheidet sich in den einzelnen Bestimmungen.
Ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrecht wird bereits im "Bürgerliche Gesetzbuch" (
BGB) behandelt.
Sie finden hier stets die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein Westfalen NRW
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt (hier heißt es Nachbarschaftsgesetz)
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Grenzabstand für Hecken und Bäume
Das Nachbarrechtsgesetz unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern vor allen beim
Grenzabstand für:
- Pflanzen,
- Bäume und Sträucher,
- Hecken,
- Einfriedungen (Zaun) und
- Bodenerhöhungen.
Auf dieser Seite verwenden wir die beiden Begriffe Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht gleichbedeutend nebeneinander.
