Startseite

Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht der Bundesländer

Sie wollen Nachbarstreit vermeiden und erfahren, was dazu im  Nachbarrechtsgesetz steht?

Sie haben bereits Nachbarschaftsstreit und müssen sich wehren ?

Sie leiden unter ständige Lärmbelästigung und Ruhestörung?

Der Zaun des Nachbarn steht auf der Grundstücksgrenze? Darf er das?

Unterscheidet sich das Nachbarrechtsgesetz NRW vom Nachbarschaftsgesetz für Niedersachsen oder Baden Württemberg ?

Sie wollen den vorgeschriebenen Pflanzabstand für Sträuchererfahren?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Klicken Sie in der horizontalen Navigationsleiste (oben) auf Bundesländer und wählen dann Ihr entsprechendes Bundesland aus.


Ein wesentlicher Teil des Nachbarrecht wird von den Ländern geregelt. Gerichte eines jeden Bundeslandes benutzen ein anderes Nachbarrechtsgesetz bei Verhandlungen von Nachbarschaftsstreit. Das entsprechende Gesetz wird Landesnachbarrechtsgesetz bzw. Nachbarschaftsgesetz genannt und unterscheidet sich in den einzelnen Bestimmungen.

Ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrecht wird bereits im "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB) behandelt.

Sie finden hier stets die aktuelle Version des Nachbarrechtsgesetz:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein Westfalen NRW
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt (hier heißt es Nachbarschaftsgesetz)
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

 

Grenzabstand für Hecken und Bäume

Das Nachbarrechtsgesetz unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern vor allen beim Grenzabstand für: 

  • Pflanzen,
  • Bäume und Sträucher,
  • Hecken,
  • Einfriedungen (Zaun) und
  • Bodenerhöhungen.


Auf dieser Seite verwenden wir die beiden Begriffe Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht gleichbedeutend nebeneinander.