Nachbarschaftsrecht in Thüringen
Nachbarschaftsrecht in Thüringen: Das „Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)“ regelt in Thüringen zusammen mit dem BGB, wer beim Streit mit dem Nachbarn im Recht oder Unrecht ist. Ferner ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beim Konflikt mit dem Nachbarn interessant.
Hauptursache für jedes Problem in der Welt ist Unwissenheit, so auch bei Problemen mit den lieben Nachbarn. Unbekümmert werden Bäume und Sträucher gepflanzt, Einfriedigungen, Obstspalierzäune oder andere Pflanzungen zu nahe an der Grundstücksgrenze errichtet, ohne sich auch nur einen Gedanken darüber zu machen, was rechtens ist und was nicht. Dabei sollte man dem Nachbarn aber NICHT immer sofort böse Absicht und Boshaftigkeit unterstellen, sondern eher von Unwissenheit ausgehen.
Sie werden uns sicher zustimmen, dass Sie diese Gesetzestexte kennen sollten, um selber Rechtssicherheit bei Arbeiten im Garten zu haben oder, falls nötig, Ihrem Nachbarn rechtliche Hilfestellungen leisten zu können, um so Streitigkeiten von vorne herein zu verhindern und so gute Nachbarschaft zu pflegen.
Damit Sie nicht stundenlang im Internet suchen müssen oder gar einen Anwalt bemühen, haben wir für Sie folgende PDF-Dateien zum Herunterladen / Download erstellt. Alle Texte sind mit Verkündungsstand: Dezember 2024* ! Diese Gesetzestexte sind ein Muss, weil sie Ihnen Klarheit über Ihre Pflichten und Rechte in der Nachbarschaft verschaffen.
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FAQ – Fragen zum Nachbarrecht in Thüringen
Wie hoch darf ein Baum im Garten wachsen?
Wie weit muss ein Baum von der Grundstücks-Grenze entfernt sein?
Wie hoch darf eine Hecke wachsen?
Welche Zaunhöhe ist erlaubt?
Inhaltsverzeichnis
- 1 FAQ – Fragen zum Nachbarrecht in Thüringen
- 2 Thüringen Nachbarrechtsgesetz – ThürNRG
- 2.1 Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
- 2.2 Abschnitt 2 – Nachbarwand
- 2.3 Abschnitt 3 – Grenzwand
- 2.4 Abschnitt 4 – Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
- 2.5 Abschnitt 5 – Hammerschlags- und Leiterrecht
- 2.6 Abschnitt 6 – Duldung von Leitungen
- 2.7 Abschnitt 7 – Fenster- und Lichtrecht
- 2.8 Abschnitt 8 – Dachtraufe
- 2.9 Abschnitt 9 – Einfriedungen
- 2.10 Abschnitt 10 – Bodenerhöhungen
- 2.11 Abschnitt 11 – Grenzabstände für Pflanzen
- 2.12 Abschnitt 12 – Verjährung
- 2.13 Abschnitt 13 – Schlußbestimmungen
Thüringen Nachbarrechtsgesetz – ThürNRG
Verkündungsstand: Dezember 2024 *
Inhaltsübersicht der Abschnitte und Paragraphen
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Nachbar und Nutzungsberechtigter
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 – Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 5 Anbau an die Nachbarwand
§ 6 Anzeige des Anbaues
§ 7 Vergütung
§ 8 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 11 Erhöhen und Unterfangen der Nachbarwand
§ 12 Gründungstiefe
Abschnitt 3 – Grenzwand
§ 13 Errichten der Grenzwand
§ 14 Anbau an eine Grenzwand
§ 14a Überbau durch Wärmedämmung
§ 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
§ 16 Unterfangen einer Grenzwand
Abschnitt 4 – Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 17 Inhalt und Umfang
§ 18 Anzeigepflicht
§ 19 Schadensersatz
§ 20 Entschädigung
Abschnitt 5 – Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Gefahr im Verzug
§ 25 Entschädigung
Abschnitt 6 – Duldung von Leitungen
§ 26 Duldungspflicht
§ 27 Unterhaltung der Leitungen
§ 28 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
§ 30 Betretungsrecht
§ 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 32 Entschädigung
§ 33 Anschluß an Fernheizungen
Abschnitt 7 – Fenster- und Lichtrecht
§ 34 Inhalt und Umfang
§ 35 Ausnahmen
§ 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
Abschnitt 8 – Dachtraufe
§ 37 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Abschnitt 9 – Einfriedungen
§ 39 Einfriedungspflicht
§ 40 Kosten und Unterhaltung der Einfriedung
§ 41 Anzeigepflicht
§ 42 Grenzabstand von Einfriedungen
Abschnitt 10 – Bodenerhöhungen
Abschnitt 11 – Grenzabstände für Pflanzen
§ 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 45 Grenzabstände für Hecken
§ 46 Ausnahmen
§ 47 Berechnung des Abstandes
§ 48 Grenzabstände im Weinbau
§ 49 Grenzabstände für Wald
§ 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen
Abschnitt 12 – Verjährung
§ 53 Verjährung
Abschnitt 13 – Schlußbestimmungen
§ 54 Übergangsbestimmungen
§ 55 Außerkrafttreten von Bestimmungen
§ 56 Inkrafttreten