Nachbarrecht Bayern
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In Bayern wird das Nachbarrecht geregelt durch:
- Den siebten Abschnitt des AGBGB,
- die §§ 903 – 924 und § 1004 des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und
- die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV)
Hier finden Sie aktuellsten verfügbaren Versionen der notwendigen Gesetzestexte, um einen Nachbarrechtsstreit in Bayern schnell und kostengünstig selbst zu lösen.
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David Richter –
Alles bestens