Warum Sie auf die richtige Höhe der Hecken achten sollten!

So vermeiden sie Streit mit dem Nachbarn und halten die gesetzlichen Regeln ein!

Um Streitereien mit dem Nachbarn im Nachhinein wegen gesetzter Heckenpflanzen zu vermeiden, empfiehlt es sich, zuvor die Bedingungen, die mit dem Pflanzen einer Hecke verbunden sind, abzuklären.

Übrigens, bevor es zu einem Streit mit Ihrem Nachbarn kommt, vielleicht nur wegen einer Kleinigkeit, empfehlen wir Ihnen unsere PDF-Datei, die drei nachbarrechtlich relevante Gesetze enthält.

Mit diesen Informationen können Sie so gut wie jeden Streit schnell selbst lösen.

Hecken als Sichtschutz

Heckenpflanzen sollen Ihnen einen Sichtschutz geben, gleichzeitig aber nicht dem Nachbarn großflächig die Sonne auf seinem Grundstück nehmen. Deswegen gibt es bei der Bepflanzung je nach Bundesland verschiedene Richtlinien einzuhalten.

Grenzabstand-Hecken

Mit der Bepflanzung allein hören mögliche Streitthemen allerdings nicht auf. Insbesondere wenn eine Hecke zwei benachbarte Gartenabschnitte voneinander trennt, sollte sie von beiden Seiten gepflegt sein. Zeigen Sie Ihrem Nachbarn, dass Sie auch um seinen Gartenblick besorgt sind und sprechen Sie zuvor ab, ob es möglich ist, beispielsweise ein Mal im Jahr sein Grundstück zu betreten, um die Hecke zu scheren. Selbst wenn der Garten oder die Auffahrt Ihres Nachbarn vor dem Betreten keinen allzu sauberen Eindruck macht, sollten Sie nach getaner Arbeit sorgfältig hinter sich herfegen und versuchen, alle Äste und Blätter aufzusammeln.

Nicht selten werden so bei vorab klärenden Gesprächen Arrangements getroffen, bei denen sich der Nachbar an der Arbeit beteiligt.

Sollte Ihnen ein hinabhängender Ast oder Äste, die ins Nachbargrundstück hineinragen, auffallen, suchen Sie kurz das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um mögliche Gefahrensituationen, zum Beispiel während eines Sturms, zu beseitigen. Dieses Beseitigen gehört nicht zur freundlichen Nachbarschaftspflege, sondern ist rein rechtlich Ihre Pflicht. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht schützt Ihren Nachbarn vor Sachschäden und Sie vor Klagen und Schadenersatzzahlungen. Dabei werden Sie haftbar, wenn pflichtwidriges Unterlassen vorliegt, in diesem Fall das Unterlassen des Stutzens von Hecken- oder Grundstücksrandpflanzen. Sie können Ihren Nachbarn natürlich freundlich bitten, Sie auf Risse im Geäst oder ähnliches aufmerksam zu machen, dies entbindet Sie jedoch nicht von der Verkehrssicherungspflicht.

Falls Ihr Nachbar sich aber durch bestimmte Äste gestört fühlt, darf er sie nicht eigenmächtig abschneiden oder kürzen. Er muss Ihnen zuvor eine Frist nennen und erst wenn diese verstreicht, darf er eigenmächtig Kürzungen vornehmen. Falls keine Fristnennung erfolgt und dennoch Äste gekürzt oder beschnitten werden, so ist sein Handeln Sachbeschädigung.

Zusammengefasst hier die Richtwerte der einzelnen Bundesländer zum Grenzabstand bei Heckenpflanzen, die man sich auch beim lokalen Ordnungsamt nochmals bestätigen lassen sollte.

Baden-Württemberg

Hecken bis zu 180 cm Gesamthöhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Höhere Hecken werden mit der Formel: Pflanzhöhe in cm – 130 = Grenzabstand berechnet.

Alle relevanten Informationen finden Sie im aktuellen Nachbarrechtsgesetz wie:

  • Die Grenzabstände gemessen werden.
  • Auf welche Höhe Hecken zurückzuschneiden sind.
  • Wann der Rückschnitt zu erfolgen hat.
  • Welche Ausnahmen es von den Abstandsvorschriften gibt

Sie können es hier direkt bestellen. Hier klicken

Bayern

Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 200 cm einzuhalten.

Berlin

Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 100 cm einzuhalten.

Brandenburg

Eine Hecke muss einen Abstand von mindestens ⅓ der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * ⅓ = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.

Bremen

Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.

Hamburg

Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.

Hessen

Heckenpflanzen bis 120 cm müssen mindestens 25 cm Grenzabstand einhalten. Hecken bis 200 cm müssen mindestens 50 cm einhalten. Hecken größer 200 cm müssen den Wert von 75 cm berücksichtigen.

Mecklenburg-Vorpommern

Keine gesetzlichen Grundlagen verankert.

Niedersachsen

Für den Bereich bebauter Gebiete gilt: Pflanzen bis 120cm: Grenzabstand 25 cm Pflanzen bis 200cm: Grenzabstand 50 cm Pflanzen bis 300cm: Grenzabstand 75 cm Pflanzen bis 500cm: Grenzabstand 125 cm Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 800 cm.

Nordrhein-Westfalen

Hecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten, Hecken über 200 cm mindestens 1,00 m Abstand.

Rheinland-Pfalz

Hecken bis zu 100 cm müssen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Hecken von 101-150 cm dürfen 50 cm Abstand nicht unterschreiten. Hecken größer als 150 cm sollten mindestens 75 cm berücksichtigen. Die Bestimmungen für Hecken, die höher als 200 cm sind, entnehmen Sie bitte dem Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz welches Sie hier bestellen können: hier klicken

Saarland

Hecken bis zu 100 cm müssen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Hecken von 101-150 cm dürfen 50 cm Abstand nicht unterschreiten. Hecken größer als 150 cm sollten mindestens 75 cm berücksichtigen.

Sachsen

Hecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten, Pflanzen über 200 cm mindestens 200 cm Abstand.

Sachsen-Anhalt

Pflanzen bis 150 cm: Grenzabstand 50 cm Pflanzen bis 300 cm: Grenzabstand 100 cm Pflanzen bis 500 cm: Grenzabstand 125 cm Pflanzen bis 1500 cm: Grenzabstand 300 cm Pflanzen über 1500 cm: Grenzabstand 600 cm

Schleswig-Holstein

Hecken bis 120 cm sollten einen Mindestabstand von 50 cm wahren. Größere Hecken müssen einen Abstand von mindestens ⅓ der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * ⅓ = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.

Thüringen

Hecken bis zu 100 cm müssen mindestens einen Abstand von 25 cm wahren. Größere Hecken bis zu 150 cm sogar mindestens 50 cm. Hecken von 151-200 cm dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück gesetzt werden. Bei Pflanzen größer 200 cm gilt die Formel: Pflanzenhöhe-125 = Grenzabstand