Grenzabstand

Warum Sie auf den richtigen Grenzabstand achten sollten!

Sie können besser schlafen, weil Sie Streit mit dem Nachbarn vermeiden und die gesetzlichen Regeln einhalten!

Sie stört der Schattenwurf des Nachbarbaumes? Dann sollten Sie erst einmal den Grenzabstand prüfen, der im Nachbarrechtsgesetz eines jeden Bundeslandes festgeschrieben ist. Bei einer Verletzung des Grenzabstandes haben Sie eine Chance, zu Ihrem Recht zu kommen.

Grenzabstände in Baden-Württemberg

Bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und anderen Gehölzen sind folgende Grenzabstände einzuhalten:

  • Großwüchsige Bäume 8,00 m
  • Mittelgroße und schmale Bäume 4,00 m
  • Mittelstarke Obstbäume über 4,00 m Wuchshöhe 3,00 m
  • schwach wachsende Bäume bis 4,00 m Wuchshöhe 2,00 m
  • Sträucher bis 1,80 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis 1,80 m Höhe 0,50 m

Im Gesetz über das Nachbarrecht Baden-Württemberg finden Sie alle relevanten Informationen.

  • Welche Bäume und Sträucher gelten als großwüchsig, mittelgroß oder klein.
  • Die wichtigen Ausnahmen bei den Abstandsvorschriften.
  • Grenzabstände von Stäuchern & Hecken über 1,80 m Höhe.
  • Die Grenzabstände z.B. von Obstbäumen, Hecken oder Spaliervorrichtungen in Innerortslage.
  • Wie die Grenzabstände gemessen werden.
  • Zwingende Abstände für Hopfenpflanzungen und wann sie reduziert werden können.

Wir haben alle Informationen, die Sie zum Thema Grenzabständen kennen müssen in einer PDF Datei zusammengestellt. Diese können Sie hier bestellen und sofort herunterladen. Zahlen Sie einfach auf Rechnung, mit PayPal, Amazon-Pay oder Kreditkarte und schon in wenigen Sekunden haben Sie die PDF Datei auf Ihrem Rechner.

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Grenzabstände in Berlin

Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen und Sträuchern folgende Mindestabstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

a) mit stark wachsenden Bäumen: 3,00 m

b) mit Bäumen, die nicht unter Buchstabe a oder c fallen: 1,50 m

c) mit nicht hochstämmigen Obstbäumen 1,00 m

  • mit Sträuchern 0,50 m
  • mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m
  • mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m

Hinweis

Alle relevanten Informationen zum Thema Grenzabstand, die Sie auf jeden Fall beachten müssen, finden Sie im aktuellen Nachbarrechtsgesetz:

  • Grenzabstände für Bäume und Sträucher
  • Grenzabstände für Hecken
  • Welche Ausnahmen gibt es von den Abstandsvorschriften?
  • Wie wird der Abstand gemessen?
  • Wann haben Sie einen Beseitigungsanspruch und wann ist dieser ausgeschlossen ?

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Pflanzabstände in Brandenburg

Bei Bäumen, Sträuchern und Hecken von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß

  1. bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m,
  2. bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und
  3. im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Grenzbestimmungen für Hessen

Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben beim Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 40 – folgende Abstände einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 4,00 m
  • stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 2,00 m
  • allen übrigen Allee- und Parkbäumen 1,50 m
  • stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
  • sonstige Ziersträuchern 0,50 m
  • Brombeersträuchern 1,00 m,

Hinweis:

Das aktuelle Nachbarrechtsgesetz in Hessen regelt:

  • Welche Bäume als sehr stark, stark wachsend etc. gelten
  • Welche Ausnahmen es von den Abstandsvorschriften in Hessen gibt

Grenzabstände in Niedersachsen

Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

  • bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m
  • bis zu 2,00 m Höhe 0,50 m
  • bis zu 3,00 m Höhe 0,75 m
  • bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
  • bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
  • über 15,00 m Höhe 8,00 m.

Hinweis

Das aktuelle Nachbarrechtsgesetz in Niedersachsen erklärt:

  • Welche Ausnahmen es von den Abstandsvorschriften gibt
  • Wann Sie Anspruch auf beseitigen oder zurückschneiden haben

Grenzabstand für Nordrhein-Westfalen NRW

Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

  • stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • übrige Bäume 2,00 m
  • stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
  • übrige Ziersträucher 0,50 m

Wichtiger Hinweis:

Das aktuelle Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen er legt unter anderem fest:

  • Welche Bäume in NRW als stark wachsend gelten.
  • Welche Ausnahmen es von Abstandsvorschriften gibt.
  • Wann Sie Ihren Anspruch auf beseitigen verloren haben.

Grenzabstände für Bäume und Sträucher in Rheinland-Pfalz

Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • stark wachsenden Bäumen 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sträucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m
  • mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m
  • mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m
  • mit Hecken über 2,0 m Höhe einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand als 0,75 m

Hinweis:

Bevor Sie lange suchen, finden Sie im aktuellen Nachbarrechtsgesetz von Rheinland-Pfalz Informationen wie:

  • Welche Bäume in Rheinland-Pfalz als stark wachsend gelten.
  • Wann Sie einen Anspruch auf beseitigen oder zurückschneiden haben.
  • Welche Ausnahmen es von den Abstandsvorschriften gibt.

Grenzabstände für Pflanzen im Saarland

Folgende Grenzabstände für Pflanzen sind im Saarland einzuhalten:

  • sehr stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • stark wachsende Bäume 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sräucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • Hecken über 1,50 m Höhe 0,75 m
  • Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m

Grenzabstände für Bäume und Sträucher in Sachsen

In Sachsen sind folgende Grenzabstände einzuhalten:

  • alle Bäume, Sträucher und Hecken über 2,00 m Höhe 2,00 m
  • alle Bäume, Stäucher und Hecken bis 2,00 m Höhe 0,50 m

Hinweis

Bevor Sie nun lange suchen, finden Sie im aktuellen Nachbarrechtsgesetz von Sachsen Informationen wie:

  • Grenzabstände für Bäume und Sträucher
  • Sonderregelungen zum Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken / im Weinbau
  • Ausnahmen
  • Bestimmung des Abstandes
  • Wann Sie Anspruch auf Beseitigung haben

Grenzabstände für Bäume, Sträucher in Sachsen-Anhalt

Alle Bäume, Stäucher und Hecken …

  • bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • bis zu 3,00 m Höhe 1,00 m
  • bis zu 5,00 m Höhe 1,25 m
  • bis zu 15,00 m Höhe 3,00 m
  • über 15,00 m Höhe 6,00 m

Hinweis

Bevor Sie nun lange suchen, im Nachbarrechtsgesetz von Sachsen-Anhalt sind alle Informationen enthalten, die Sie für ein friedliches Leben mit Ihrem Nachbarn benötigen:

  • Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke, Weinbau und Wald
  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Wie wird der Abstand berechnet?
  • Wann haben Sie Recht auf Beseitigung oder Zurückschneiden und wann haben besteht ein Ausschluß des Anspruchs?

Grenzabstände für Anpflanzungen in Schleswig-Holstein

Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.

Hinweis

Neben den obigen Grenzabständen regelt das Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein:

  • Die Besonderheiten bei Boden- und Klimaschutzpflanzungen,
  • welche Ausnahmen es bei den Grenzabständen gibt,
  • wann der Anspruch auf Zurückschneiden ausgeschlossen ist und
  • was bei Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen zu beachten ist.

Grenzabstände für Bäume und Sträucher in Thüringen

In Thüringen sind folgende Grenzabstände für Pflanzen einzuhalten:

  • sehr stark wachsende Bäume 4,00 m
  • stark wachsende Bäume 2,00 m
  • übrige Bäume 1,50 m
  • stark wachsende Sträucher 1,00 m
  • übrige Sträucher 0,50 m
  • Hecken bis zu 1,00 m Höhe 0,25 m
  • Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
  • Hecken bis zu 2 m Höhe 0,75 m
  • über 2 m hohen Hecken ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand