Saarländisches Nachbarrechtsgesetz
Verkündungsstand: November 2023 *
Inhaltsübersicht der Abschnitte und Paragraphen
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
Zweiter Abschnitt: Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand
§ 5 Tiefere Gründung
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaues
§ 8 Vergütung
§ 9 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude
§ 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
Dritter Abschnitt: Grenzwand
§ 15 Errichten der Grenzwand
§ 16 Anbau an eine Grenzwand
§ 17 Anschluss bei zwei Grenzwänden
§ 18 Unterfangen einer Grenzwand
§ 19 Einseitige Grenzwand
§ 19a Wärmedämmung
§ 20 Über die Grenze gebaute Wand
Vierter Abschnitt: Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 23 Nutzungsentschädigung
Fünfter Abschnitt: Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 26 Nutzungsentschädigung
Sechster Abschnitt: Duldung von Leitungen
§ 27 Duldungspflicht
§ 28 Unterhaltung von Leitungen
§ 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 30 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen
§ 31 Betretungsrecht
§ 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 33 Nutzungsentschädigung
§ 34 Anschluss an Fernheizungen
Siebenter Abschnitt: Fenster- und Lichtrecht
§ 35 Inhalt und Umfang
§ 36 Ausnahmen
§ 37 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
Achter Abschnitt: Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Wild abfließendes Wasser
§ 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz
Neunter Abschnitt: Dachtraufe
§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen
Zehnter Abschnitt: Einfriedungen
§ 43 Einfriedungspflicht
§ 44 Kosten der Einfriedung
§ 45 Anzeigepflicht
§ 46 Grenzabstand von Einfriedungen
Elfter Abschnitt: Bodenerhöhungen
§ 47 Bodenerhöhungen
Zwölfter Abschnitt: Grenzabstände für Pflanzen
§ 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 49 Grenzabstände für Hecken
§ 50 Ausnahmen
§ 51 Berechnung des Abstandes
§ 52 Grenzabstände im Weinbau
§ 53 Grenzabstände für Wald
§ 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 55 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
§ 56 Nachträgliche Grenzänderungen
Dreizehnter Abschnitt: Verjährung
§ 57 Verjährung
Vierzehnter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 58 Übergangsvorschriften
§§ 59 – 60 (aufgehoben)
§ 61 In-Kraft-Treten
§§ 903 – 924 und § 1004 des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
§ 904 Notstand
§ 905 Begrenzung des Eigentums
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe (Immissionen)
§ 907 Gefahr drohende Anlagen
§ 908 Drohender Gebäudeeinsturz
§ 909 Vertiefung
§ 910 Überhang (Wurzeln und Zweige)
§ 911 Überfall (Früchte)
§ 912 Überbau; Duldungspflicht
§ 913 Zahlung der Überbaurente
§ 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
§ 915 Abkauf
§ 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
§ 917 Notweg
§ 918 Ausschluss des Notwegrechts
§ 919 Grenzabmarkung
§ 920 Grenzverwirrung
§ 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
§ 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
§ 923 Grenzbaum
§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
§ 6 Mitteilungspflichten
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Anpassungsvorschrift
Anhang
* Hinweis: Verkündungsstand November 2023 bedeutet, dass alle bis zu diesem Monat amtlich verkündeten Änderungen des Gesetzes in der PDF Datei enthalten sind.