Als Hauseigentümer kann man immer wieder in Situationen geraten, die einen Rechtsstreit ins Leben rufen. So gibt es bei Neubauten oft Ärger wegen Baumängeln und nicht zuletzt streiten auch immer wieder gerne die Nachbarn mit einem.

In solchen Fällen ist es durchaus von Vorteil, wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und dem Ganzen relativ gelassen entgegen sehen kann. Da solch ein Rechtsstreit meist in Verbindung mit hohen Kosten steht, kann man sich dies oft nicht aus der eigenen Tasche leisten. Stressfreier und vor allen günstiger geht es, wenn man eben eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Wer jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, hat dennoch eine Alternative um dem eventuell auf einen zukommenden Kostenberg, möglichst klein zu halten. Die Lösung nennt sich: „Außergerichtliches Schlichtungsverfahren“. Dieses wird einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet und bringt oft schon eine Einigung, die einen kosten- und zeitintensiven Rechtsstreit unnötig macht.

Schlichtungsstellen für verschiedene Probleme

Da sich bei bestimmten Thematiken, wie z.B. bei Bergbauschäden an Häusern, die jeweiligen Einzelfälle sehr oft häufen, wurden im Laufe der Zeit bestimmte Schlichtungsstellen eingerichtet. An diese kann sich der Hauseigentümer wenden, bevor er als einzelne Person gegen beispielsweise einen großen Konzern angehen muss. Haben Sie also ein bestimmtes Problem, mit dem Sie eventuell nicht alleine sind, so forschen Sie doch einmal nach, ob es nicht für Ihren Fall eine spezielle Schlichtungsstelle gibt die Ihnen weiter helfen kann. So sind besonders im Bereich der Baumängel oftmals auch andere Hausbesitzer betroffen, mit denen man sich vielleicht vereinen kann und einen kostengünstigeren Weg in Form einer Beschwerde finden kann.

Außergerichtliche Schlichtungsverfahren bei Nachbarschaftsstreit

Die vielen kleinen Streitigkeiten, die man mit dem Nachbarn haben kann, beschäftigen immer häufiger die deutschen Gerichte. Da es sich aber hier ganz oft nur um Kleinigkeiten handelt, die mit ein wenig Kompromissbereitschaft beider Seiten behoben werden können, gibt es nicht selten die Auflage, zuerst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zu durchlaufen, bevor einer der betroffenen Parteien Klage beim Gericht einreicht. Dieses Verfahren wird von sogenannten „Schiedsämtern“ durchgeführt. Die Kontaktinformationen zu diesen Schiedsämtern, kann man bei den jeweiligen ortsansässigen Gemeindeverwaltungen oder aber dem örtlich zuständigen Amtsgericht erfragen.

Ist ein außergerichtliches Verfahren kostenlos?

In einem Schiedsamt arbeiten Schiedspersonen, die oftmals sogar studierte Anwälte oder Fachschlichter sind, und eine spezielle Anerkennung von der Justizverwaltung erhalten haben. Die Schiedsämter arbeiten meist auf Staatskosten oder für eine geringe Kostenbeteiligung der streitenden Parteien. Somit halten sich die Kosten für beide Streitenden im absolut überschaubaren Rahmen, da sie letzten Endes lediglich einen Bruchteil von dem aufwenden müssen, was ein Gerichtsverfahren gekostet hätte. In den meisten Fällen kann durch die Hilfe der Schiedsmänner eine Einigung gefunden werden und die Gerichtskasse geht leer aus.

Unter dem Aspekt, dass man ja eigentlich auch gerne in der vorhandenen Nachbarschaft wohnen bleiben möchte, ist dieses außergerichtliche Schlichtungsverfahren mit Sicherheit eine tolle Chance sich mit dem Nachbarn wieder zu versöhnen. Schließlich wollen wir doch alle in Frieden mit unseren Mitmenschen leben, oder?